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AGB
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

    Allgemeines
  • Der Kunde erkennt vor der Erteilung eines Auftrages unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an, sei es beim Betreten unseres Ladenlokals oder der Auftragserteilung über Internet oder Telefon. Anders lautende Bedingungen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden.
  • Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
  • Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  • Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  • "Lichtbilder/Videos" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Digitalbilder, Videos, usw.)
    Urheberrecht
  • Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  • Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und Videos sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  • Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  • Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  • Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  • Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  • Die Negative und/oder Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative und/oder Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
    Nutzung und Verbreitung
  • Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
  • Die Verbreitung von Lichtbildern oder Videos des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM, Speicherkarte oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  • Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder/Videos im Internet / Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  • Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  • Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Viel mehr können Ausbelichtungen je nach Vereinbarung auch die einzige Leistung sein, die dem Kunden übergeben wird.
  • Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  • Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  • Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
  • Sollten Daten übergeben worden sein, geht die Verantwortung an den Kunden über. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Sicherungskopien zu erstellen und über einen längeren Zeitraum zu verwahren.
    Vergütung, Eigentumsvorbehalt
  • Für die Herstellung der Lichtbilder/Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Visagistengagen, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Locationmiete etc.)sind vom Auftraggeber zu tragen.
  • Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
    Privatkunden bezahlen direkt und in bar nach dem Shooting. Der Kunde bekommt seine Bilder/CD innerhalb von 14 Tagen zugeschickt, oder kann sie selbst abholen.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder/Videos Eigentum des Fotografen. Evtl. Abtretungen von Bildrechten bleiben ebenfalls Eigentum des Fotografen, bis der Auftrag vollständig bezahlt ist.
  • Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder/Videos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen , so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Kurse, Seminare und Workshopgebühren sind im Voraus in voller Höhe zu entrichten, erst nach Zahlungseingang kann eine verbindliche Buchung erfolgen.
    Haftung
  • Liefertermine für Lichtbilder/Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und sein Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf . wenn nichts anderes vereinbart wurde . nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Videos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials/Labors.
  • Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Aufnahmeobjekten und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  • Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB).Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände , die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
  • Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
  • Der Fotograf haftet bei Produktaufnahmen nicht für Schäden, Beeinträchtigungen an der Verpackung oder sonstigen Auswirkungen, die beim Aus-und Einpacken sowie beim Zusammenbau, Zerlegen, Installieren passieren können.
  • Glamourpixel übernimmt keine Haftung für die Garderobe oder sonstige Gegenstände, die der Kunde zu Aufnahmen ins Studio oder zu Aufnahmen on location mitgebracht hat.
  • Bei Stylings (Make-ups und Frisuren) übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten und Allergien, die unter Verwendung unserer Produkte und Arbeitstechniken auftreten können.
    Nebenpflichten
  • Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfäftigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfäftigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen oder abholen zu lassen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach sieben Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräme die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport-und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Ferner ist der Auftraggeber zu den Zahlungen an die Künstler-Sozialkasse verpflichtet, falls Fotomodelle gebucht sind.
    Verlust und Beschädigung
  • Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf - aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
    Dies gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
    Ausfallshonorar
  • Wird die für dir Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten , so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
    Stornobedingungen für Privatkunden
  • Wenn kein neuer Termin vereinbart wird gelten folgende Bedingungen:
     
    Bis 21 Tage vorher 40%vom gebuchten Shooting
    20-14 Tage vorher 60%vom gebuchten Shooting
    13-7 Tage vorher 80%vom gebuchten Shooting
    6-1 Tag vorher 90%vom gebuchten Shooting
     
    Bei einer direkten neuen Terminvereinbarung sind diese Bedingungen hinfällig.
    Datenschutz
  • Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die erhobenen Daten z.B. Adressdaten können genutzt werden, um Neuigkeiten oder sonstige Werbeinformationen von Glamourpixel Fotodesign zu verbreiten zum Zwecke der Beratung, zur Verbesserung des Service, zur Rechnungslegung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste.
    Digitale Fotografie
  • Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder/Videos des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
    Bildbearbeitung
  • Die Bearbeitung von Lichtbilder/Videos des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder/Videos des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüft wird.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung , bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder/Videos zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
    Gerichtsstand
  • Gerichtsstand ist Gelsenkirchen. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
    Schweigepflicht
  • Die Arbeitnehmer, Auftraggeber und Kunden sowie alle für Glamourpixel tätigen Personen verpflichten sich dazu, alle im Zusammenhang der Dienstleistung stehenden Vorgänge stillschweigend zu behandeln und ebenfalls in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wahren. Daten, Verträge, Vorgänge, schriftliche Dokumente und alle im Zusammenhang stehende Vorgänge von Glamourpixel dürfen keinen Dritten zur Verfügung gestellt werden oder an Dritte weitergegeben bzw. weitergesagt werden. Insbesondere spezielle Arbeitstechniken beim Styling, Fotografieren und der digitalen Bildbearbeitung unterliegen der Vertraulichkeit.
    Schlussklausel
  • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Glamourpixel oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung für die Beteiligten Parteien.
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